AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) der Cimcom Engineering AG

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln als integrierter Vertragsbestandteil die Vertragsbeziehungen zwischen der Cimcom Engineering AG (nachfolgend: Cimcom Engineering) und dem Auftraggeber beziehungsweise Kunden der Cimcom Engineering (nachfolgend: Kunde). Die Vertragsparteien können schriftlich von diesen AGB abweichende Vereinbarungen treffen. Mündliche
Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen und die diese ändern oder ergänzen, sind unwirksam.

2. Gegenstand und Umfang der von Cimcom Engineering zu erbringenden Leistung

2.1 Gegenstand und Umfang der von Cimcom Engineering zu erbringenden Leistung bestimmt sich vorab nach dem Vertrag.

2.2 Cimcom Engineering führt das Projekt in Phasen. Nach jeder abgeschlossenen Projektphase hält Cimcom Engineering die Ergebnisse der jeweiligen Phase und die sich daraus allenfalls für die nachfolgenden Phasen, gegenüber dem Vertrag, ergebenden Änderungen in einem Meilenstein-Formular, zu Händen des Kunden, fest. Gibt der Kunde mit seiner Unterschrift die nachfolgende Phase unter Kenntnisnahme der Änderungen frei, so ist das jeweils letzte Meilenstein-Formular und, in Ergänzung dazu, der Vertrag für den Gegenstand und den Umfang der von Cimcom Engineering zu erbringenden Leistung, massgebend. Änderungen und Ergänzungen des Gegenstands und des Umfangs der von Cimcom Engineering zu erbringenden Leistung müssen schriftlich vereinbart werden. Mündliche Vereinbarungen, die Gegenstand oder Umfang der von Cimcom Engineering zu erbringenden Leistung sind und die diese ändern oder ergänzen, sind unwirksam.

2.4 Als zugesicherte Eigenschaften der Leistung gelten nur solche, die im Vertrag oder dem unterzeichneten Meilenstein-Formular als solche bezeichnet werden.

2.5 Sind für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung spezielle Vorschriften oder Normen zu beachten, so hat der Kunde Cimcom Engineering rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen.
In Ermangelung entsprechender Hinweise erbringt Cimcom Engineering die vertraglich vereinbarte Leistung unter Beachtung der für die Schweiz geltenden Vorschriften und Normen.
Soweit die Anpassung einer Leistung an spezielle Vorschriften und Normen aufgrund eines nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht erfolgten Hinweises des Kunden gegenüber dem vertraglich vereinbarten Entgelt Mehrkosten verursacht, so gehen diese zu Lasten des Kunden.

3. Erfüllung durch Dritte
Cimcom Engineering kann zur Vertragserfüllung Dritte beiziehen oder die Erfüllung, teilweise oder ganz, Dritten übertragen.

4. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden werden von Cimcom Engineering an Dritte nur soweit zugänglich gemacht, als Cimcom Engineering im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistung von ihnen Kenntnis erhalten hat und der Dritte sie zur Erfüllung der ihm gemäss Ziff. 3.1 AGB übertragenen Aufgaben benötigt.

5. Entgelt

5.1 Das für die von Cimcom Engineering zu erbringende Leistung geschuldete Entgelt bestimmt sich nach dem konkreten Vertrag.

5.2 Der Kunde ersetzt Cimcom Engineering sämtliche Auslagen und Verwendungen, die zur Vertragserfüllung notwendig waren, und befreit Cimcom Engineering von für die Vertragserfüllung eingegangenen Verbindlichkeiten.
Der Kunde hat alle Steuern, Abgaben, Gebühren und Zölle zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag
erhoben werden. Ist Cimcom Engineering hierfür leistungspflichtig, so hat der Kunde die entsprechenden Beträge an Cimcom Engineering rückzuerstatten.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Alle von Cimcom Engineering erbrachten Leistungen werden nach dem Grad ihrer Erfüllung beziehungsweise nach dem Stand der geleisteten Arbeit abgerechnet. Dies gilt insbesondere bei vertraglich vereinbartem Richtpreis, Festpreis oder vereinbarter Leistung aufgrund einer groben Kostenschätzung.

6.2 Die erbrachten Leistungen werden dem Kunden von Cimcom Engineering monatlich in Form einer Teil- oder Schlussrechnung in Rechnung gestellt.

6.3 In Rechnung gestellte Beträge sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

6.4 Die Zahlung ist am Sitz von Cimcom Engineering in gesetzlicher Schweizer Währung, ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen, zu leisten.

6.5 Leistet der Kunde die Zahlung nicht innert der in Ziff. 6.3 AGB genannten Frist, so befindet er sich ohne weitere Benachrichtigungen im Verzug und hat vom Ablauf des 30. Tages nach Rechnungsstellung Verzugszinsen von 5 % p.a. zu bezahlen.
Im Falle eines solchen Schuldnerverzuges hat Cimcom Engineering das Recht, die weitere Erfüllung des Vertrages für so lange auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist, neue Zahlungsbedingungen vereinbart oder ausreichende Sicherheiten geleistet wurden. Cimcom Engineering setzt dem Kunden hierfür eine 20-tägige Frist an. Erfolgt die Zahlung, die Vereinbarung neuer Zahlungsbedingungen oder die Leistung ausreichender Sicherheit nicht innert dieser 20-tägigen Frist, so ist Cimcom Engineering berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzforderungen von Cimcom Engineering bleiben vorbehalten.

6.6 Werden Voraus- oder Anzahlungen nicht vereinbarungsgemäss geleistet, so ist Cimcom Engineering berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzforderungen von Cimcom Engineering bleiben vorbehalten.

7. Verrechnungsausschluss
Der Kunde verpflichtet sich, Schulden gegenüber Cimcom Engineering nicht mit Forderungen zu verrechnen.

8. Mängelrechte, Haftung

8.1 Der Kunde hat jede Leistung, die er von Cimcom Engineering erhält, umgehend zu prüfen und Cimcom Engineering innert 10 Tagen nach Erhalt der Leistung über allfällige Mängel schriftlich und substanziiert in Kenntnis zu setzen. Unterbleibt die Meldung innert dieser Frist, so gilt die Leistung als genehmigt.

8.2 Leistungen, die der Kunde mittels Unterzeichnung eines Meilenstein-Formulars gemäss Ziff. 2.2 abnimmt, gelten mit der Unterzeichnung des Formulars als geprüft und genehmigt.

8.3 Leidet die von Cimcom Engineering erbrachte Leistung an einem verdeckten, bei ordnungsgemässer Prüfung nicht erkennbaren Mangel, so ist Cimcom Engineering unverzüglich nach Entdeckung dieses Mangels schriftlich und substanziiert darüber in Kenntnis zu setzen. Andernfalls entfällt die Gewährleistungspflicht von Cimcom Engineering .

8.4 Die Ansprüche des Kunden wegen Mängel einer Leistung verjähren in jedem Fall mit Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Leistung.
Leidet die von Cimcom Engineering erbrachte Leistung an einem Mangel, so steht dem Kunden
nach ordnungsgemässer Mängelrüge gemäss den Ziff. 8.1 – 8.4 AGB das Recht zu, von Cimcom Engineering die unentgeltliche Nachbesserung der Leistung zu verlangen. Weigert sich Cimcom Engineering, die Leistung nachzubessern oder ist eine Nachbesserung innert nützlicher Frist nicht möglich, so hat der Kunde das Recht, einen dem Minderwert entsprechenden Abzug vom vereinbarten Entgelt vorzunehmen.
Unter Vorbehalt von Ziff. 8.6 und 8.7 AGB stehen dem Kunden keine weiteren Mängelrechte offen.

8.6 Für dem Kunden entstandenen Schaden haftet Cimcom Engineering nur, soweit sie ein schweres
Verschulden trifft.

8.7 Cimcom Engineering haftet nicht für dem Kunden entstandenen Schaden, der von, gemäss Ziff. 3.1 AGB zur Vertragserfüllung beigezogenen, Dritten verursacht worden ist.

9. Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen Cimcom Engineering und dem Kunden, sowie sämtliche daraus fliessenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten, unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Dieses ist auch zur allfälligen Vertragsergänzung beizuziehen.

10. Ort der Erfüllung, Ort der Betreibung, Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber Cimcom Engineering ist St. Gallen.
Für Verbindlichkeiten aus dem Vertrag mit Cimcom Engineering gilt für Kunden mit Sitz/Wohnsitz im Ausland St. Gallen als Betreibungsort im Sinne von Art. 50 Abs. 2 SchKG.

10.3 St. Gallen ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren zwischen dem Kunden und Cimcom Engineering – zwingendes Recht vorbehalten. Cimcom Engineering behält sich das Recht vor, den Kunden auch beim zuständigen Gericht an seinem Sitz/Wohnsitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Cimcom Engineering AG

Ihr Ansprechpartner

Cimcom-Engineering-AG-Team-Urs-Ellenberger

Urs Ellenberger

Inhaber und Geschäftsführer

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